Das Medienzentrum Kreis Warendorf versorgt die 116 Schulen im Kreis sowie zahlreiche außerschulische Bildungseinrichtungen verschiedener Träger über ein kostengünstiges Verleihsystem mit Medien.
Neben den Medien selbst werden auch entsprechende Abspielgeräte, Präsentationstechnik oder Geräte zur Medienproduktion verliehen.
In die Arbeit des Medienzentrums haben auch die Neuen Medien ihren Einzug gehalten. Über 150 Softwareprodukte aller Art stehen zur Verfügung. Zunehmende Bedeutung erlangen auch die DVD-Video-Titel. Den wesentlichen Anteil bei den Ausleihvorgängen machen VHS-Videos aus, wenn auch aus pädagogischen Gründen nach wie vor viele 16mm-Filme in den Schulen eingesetzt werden.
Im Ausleihbestand befinden sich zur Zeit knapp 10.000 verschiedene Medien, u.a.:
- VHS-Videos (Signatur 42 .....)
- 16mm-Filme (Signatur 32 .....)
- Diaserien (Signatur 10 .....)
- CD-ROM (Signatur 66 .....)
- DVD (Signatur 46 .....)
Nutzungsb
edingungenNutzungsberechtigte Die Kreisbildstelle Warendorf verleiht Audiovisuelle Medien (AV-Medien: u.a. 16-mm-Filme, Video/VHS, DVD, Software und Diareihen) an alle schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie nachrangig an eingetragene Vereine im Bereich des Kreisgebietes Warendorf.
Verwendung Die Vorführung der AV-Medien ist ausschließlich in nichtgewerblichen Veranstaltungen innerhalb des Kreisgebietes Warendorf gestattet. Der Entleiher ist dafür verantwortlich, dass die Vorführung nur von geschulten Kräften an einwandfreien Geräten durchgeführt wird. Ein Weiterverleih an Dritte ist nicht erlaubt.
Verleihzeit Die Regelverleihzeit beträgt 7 Tage. Eine Verlängerung der Leihfrist bedarf der Genehmigung der Kreisbildstelle. Der vereinbarte Rückgabetermin ist einzuhalten.
Terminzusagen der Kreisbildstelle sind unverbindlich.
Ausschluss vom Verleih Entleiher können bei Nichtbeachtung der Verleihbedingungen vom weiteren Verleih ausgeschlossen werden, bis alle entliehenen Medien vollständig und unbeschädigt zurückgegeben wurden bzw. Schadenersatz geleistet wurde.
Haftung Die AV-Medien werden vor der Bereitstellung und nach der Rückgabe geprüft. Wird entliehenes Material nicht oder beschädigt zurückgegeben, so haftet der Entleiher für den der Kreisbildstelle Warendorf entstandenen Schaden. Die Kreisbildstelle behält sich Ersatzbeschaffung oder Instandsetzung auf Kosten des Entleihers vor.