Verwaltungsspezifische Informationen:
Ablauf einer Liegenschaftsvermessung
- Zunächst werden im Vermessungs- und Katasteramt die Karten und Vermessungsrisse zusammengestellt, die die Entstehung des Flurstücks nachweisen und die zur Vermessung notwendigen Zahlenangaben enthalten. Eine evtl. notwendige Teilungsgenehmigung wird von der zuständigen Stelle eingeholt.
- Die beteiligten Eigentümer und Erbbauberechtigten werden über den Vermessungstermin informiert.
- Anschließend findet die Vermessung vor Ort statt.
- Bei Teilungs- und Grenzvermessungen werden mit den beteiligten Eigentümern und Erbbauberechtigten die örtlich festgestellten Grenzen und deren Abmarkungen in einer Grenzniederschrift dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet.
- Im Innendienst erfolgt die Berechnung der Vermessung.
- In der Liegenschaftskarte und im Liegenschaftsbuch werden bei Teilungsvermessungen die neuen Flurstücke gebildet. Die beteiligten Eigentümer, die Erbbauberechtigten und das Grundbuchamt erhalten einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster.


