Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
Einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) können Sie beim Kreis Warendorf stellen. Hierüber erhalten Sie einen Feststellungsbescheid, in dem der GdB und die einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen angegeben werden, und zwar auch dann, wenn der festgestellte GdB weniger als 50, aber mindestens 20 beträgt.
Beträgt der im Bescheid oder in einer entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung anderweitig festgestellte Grad der Schädigung (GdS) mindestens 50, stellt der Kreis Warendorf einen Ausweis über die Eigenschaft als Schwerbehinderte(r) und den GdB aus.
Liegen weitergehende erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen vor, werden sog. Merkzeichen (z.B. 'G': erhebliche Gehbehinderung, 'aG': außergewöhnlich gehbehindert, 'RF': Rundfunk- und Fernseh-gebührenbefreiung, 'H': Hilflos, 'BI': Blind) in den Schwerbehindertenausweis aufgenommen.
Im Regelfall erfolgt die Anerkennung der Behinderung(en) unbefristet. Ausgenommen sind solche Behinderungen, bei denen eine Heilungsbewährung möglich ist (z.B. bei Tumorerkrankungen oder Erkrankungen bei Kindern). In diesen Fällen erfolgt eine Nachprüfung.
Sie können auch selbst jederzeit eine Nachprüfung beantragen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlimmert oder weitere Behinderungen eingetreten sind.
Feststellung gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen für behinderte Menschen
Menschen mit Behinderung sind in Beruf und Gesellschaft häufig benachteiligt. Daher gibt es verschiedene Ausgleiche die behinderte Menschen in Anspruch nehmen können.
Die häufigsten Nachteilsausgleiche im Beruf sind:
- Anspruch auf Zusatzurlaub
- besonderer Kündigungsschutz
- begleitende Hilfen im Arbeitsleben
- Steuerfreibetrag
- Möglichkeit des vorzeitigen Renteneintritts
Darüber hinaus gibt es weitere Nachteilsausgleiche, die jedoch von den im Ausweis eingetragenen Merkzeichen abhängig sind.
Dazu gehören zum Beispiel:
- unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr
- unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr
- Ermäßigung bei der Kfz-Steuer
- Parkerleichterung
- Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Diese Dienstleistung wird vom Kreis Warendorf seit dem 01.01.2008 wahrgenommen.

